Ausgabe Q3/2025
Wichtige News im Überblick
In einem wegweisenden Gutachten hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag wird erklärt, dass eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ein Menschenrecht sei und dass das Versäumnis, die Erde vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, eine Verletzung des Völkerrechts darstellen kann. Der IGH, das höchste Gericht der Vereinten Nationen, unterstrich die Verpflichtung der Staaten, die Menschenrechte ihrer Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender globaler Temperaturen zu schützen. Zudem müsse das Klima für gegenwärtige und zukünftige Generationen geschützt werden.
https://icj-cij.org/sites/default/files/case-related/187/187-20250723-pre-01-00-en.pdf
ISO & Greenhouse Gas Protocol kündigen Zusammenarbeit zur Harmonisierung von Standards an
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) und die private Standardinitiative Greenhouse Gas (GHG) Protocol kündigen eine strategische Partnerschaft zur Harmonisierung der internationalen Standards zur Treibhausgasbilanzierung an. Bisher sind die die Systeme von GHG Protocol und ISO (ISO 14.060er-Normenfamilie) nicht oder nur in Teilen kompatibel. Man möchte künftig eine Vergleichbarkeit erreichen und gemeinsam neue Standards für die Berichterstattung und zur Emissionsmessung erarbeiten. Dieser Schritt soll zu mehr Transparenz für alle Beteiligten beitragen und auch die internationalen Bemühungen um die Erfassung und Reduktion von THG-Emissionen erleichtern.
Wichtige Veranstaltungen in den nächsten 6 Monaten:
10. – 21.11.2025 UN Klimakonferenz „COP 30“ – Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), Belém, Brasilien:
Relevante Publikationen mit Kurzzusammenfassung (u.a. Artikel, Studien, Medien, Webseiten):
Limitations of chemical monitoring hinder aquatic risk evaluations on the macroscale (iES Landau, Institute für Environmental Sciences, University of Kaiserslautern-Landau (2025)
Es wird geschätzt, dass Hunderttausende von Chemikalien als potenziell umweltschädlich gelten. Allerdings liegen nur für einen sehr kleinen Bruchteil dieser Substanzen tatsächlich Messwerte aus Gewässern vor. Dies wurde kürzlich von Wissenschaftlern der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU) nachgewiesen. In einem Artikel weisen die Autoren zudem darauf hin, dass die Umweltrisikobewertung für eine Reihe von Chemikalien eingeschränkt ist. Der Grund dafür ist, dass diese Substanzen bereits in Konzentrationen wirken, die mit den gängigen Messmethoden nicht mehr erfasst werden können.